Schutzgebiete

Das Explorationsgebiet ist teilweise deckungsgleich mit der Wasserschutzzone II, die für die drei Trinkwasserquellen an der Südflanke der Kuppe ausgewiesen ist.

Weiterhin bestehen Überlegungen, im Plangebiet eine ca. 96 ha umfassende Fläche als Naturwaldreservat gern. § 19 LWaldG auszuweisen.
Das Ausweisungsverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen.

Schließlich ist vorgesehen, im Westerwaldkreis ein großflächiges Vogelschutzgebiet gem. der EU Vogelschutzrichtlinie auszuweisen. Im derzeitigen Entwurf für die Abgrenzung des Schutzgebietes ist der Planbereich enthalten.

Mann kann nur hoffen, dass die geplanten Eingriffe im Rahmen der Erkundungsarbeiten auf den Schutzzweck dieses geplanten Schutzgebietes keinen erheblichen Einfluss haben werden.

 

weiter