Was hat die BAG bisher unternommen?

Ein Antrag auf Anpachtung der Fläche ist gestellt!

Weiterhin ist vorgesehen die Lagerstätte mittels Erkundungsbohrungen weitergehend zu explorieren, um gesicherte Aussagen zu Qualität und Quantität der anstehenden Rohstoffe zu erhalten.
Die Aufsuchungsarbeiten sollen dreistufig erfolgen, wobei die zeitliche Abfolge der Einzelschritte derzeit noch offen ist:

50 bis 70 Bohrungen mit einem Großbohrlochgerät (Bohrlochdurchmesser ca. 90 mm), wobei das Bohrklein mittels Druckluft ausgetragen wird (sog. Staubbohrungen). Dieser Erkundungsschritt, der ca. 4 bis 6 Wochen Zeit erfordert, dient vor allem der Feststellung der geometrischen Grenzen der Lagerstätte (Mächtigkeit des nutzbaren Basalts bzw. Quarzits).

2 bis 3 Kernbohrungen, um ungestörte Gesteinsproben zur genauen Beurteilung der Mate
rialqualität zu erhalten. Da dieses Bohrverfahren deutlich aufwendiger ist als die o.g*
Staubbohrungen, wird auch djese Phase etwa 4 bis 6 Wochen beanspruchen 1

Kalibrierung der geophysikalischen Erkundungsergebnisse an den Bohrungen, Erstellung weiterer geoelektrischer Tiefensondierungen zur Exploration der Lagerstättenbereiche innerhalb der Wasserschutzzone. Für diesen Teil der Arbeiten ist ein Zeitraum von wenigen Tagen ausreichend.

Nach derzeitiger Kenntnis kommen für die Bohrarbeiten i.w. die vorhandenen Wege sowie die älteren Laubwaldbestände (Hallenbuchenwälder) in Frage. Diese Flächen wurden auf der Grundlage einer ersten Strukturkartierung erfasst. Die übrigen Flächen wären voraussichtlich nur nach Rodungsarbeiten (Schlagen von Schneisen) zugänglich. Ob ein ausschließliches Arbeiten außerhalb dieser relativ jungen Bestände die Zielstellung der Lagerstättenexploration erfüllen kann, ist heute noch nicht abschließend zu beurteilen. Es wird jedoch in jedem Fall eine Minimierung der entstehenden Flurschäden angestrebt. Hierzu ist u.a. vorgesehen, die Bohransatzpunkte vor Ort in Zusammenarbeit zwischen einem Geologen und einem Biologen festzulegen.

Die ca. 2 bis 3 Kernbohrungen werden durch ein Bohrunternehmen (Fremdfirma) geteuft. Der Kerndurchmesser wird voraussichtlich 101 mm, der Bohrdurchmesser 254 mm betragen. Auch für die Kernbohrungen wird eine maximale Bohrteufe von 70 m erwartet. Die Kernbohrungen werden mit Wasserspülung (Trinkwasser) niedergebracht. Spülungszusätze werden nicht eingesetzt.

Im Zuge der Bohrarbeiten wird etwaiger Wasserzufluss soweit erkennbar dokumentiert. Wasserstände werden arbeitstäglich einmal sowie jeweils nach Erreichen der Endteufe gemessen. Alle Bohrungen werden kurzfristig wieder fachgerecht mit geeignetem Material verfüllt (Bohrgut, Splitt, die oberen ca. 5 m mit Tonschnitzeln).

Die geoelektrischen Messungen werden als Tiefensondierungen (VES) mit einer maximalen Auslage von 70 m ausgeführt. Für die Messungen wird eine asymmetrische SchlumbergerAnordnung verwendet, bei der eine Stromelektrode konstant bleibt (sog. Halbmessung). Hierbei werden um einen Standort herum 3 bis 4 Sondierungen als Drehsondierungen durchgeführt, womit Inhomogenitäten des Untergrundes erkannt werden können.

Alle eingesetzten Geräte entsprechen dem Stand der Technik. Notwendige TÜV Prüfungen werden regelmäßig durchgeführt. Der Nachweis hierüber wird erforderlichenfalls gegenüber dem Bergamt Rheinland Pfalz geführt.

Die Energieversorgung der Bohrgeräte erfolgt mittels Dieselmotoren. Bei der Betankung der Betriebsmittel werden die einschlägigen Vorschriften beachtet. Das für die geoelektrischen Messungen eingesetzte Handgerät verfügt über einen 12 V Akku als Spannungsquelle.

Das für die Kernbohrunoen erforderliche Trinkwasser zur Spülung wird vom Betrieb Nauberg
aus per wasserwagen zu den Bohrlokationen gebracht.

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