Bundesregierung setzt neue Standards im Naturschutz - Kabinett billigt Novelle
Berlin verbietet per Gesetz den Kahlschlag von Wäldern
WR Nachrichtendienste
Berlin.Deutschlands Landwirte müssen sich auf strengere Auflagen bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen einstellen
Das Kabinett stimmte in Berlin dem Entwurf von Bundesumweltminister jürgen
Trettin (Grüne) zur Reform des Bundesnaturschutzgesetzes zu. Damit sei der Weg
frei für eone "grundlegende Neuorientierung" im Naturschutz.Die novelle soll
unter anderem die Erhaltung wertvoller Biotope erleichtern. Die Länder werden
aufgefordert, mindestens zehn Prozent ihrer Fläche als Teil eines bundesweiten
Biotopsystems zu bewahren. Naturschutzverbände
erhalten erstmals das Recht
der Vereinsklage gegen Planfeststellungen durch Bundesbehörden.
Naturschutz werde künftig
nicht mehr in Reservaten, sondern in der gesamten Landschaft stattfinden, so
Trittin.
Kernpunkte der Reform seien
ferner das Verbot von Kahlschlägen in Wäldern sowie der
Erhalt von Hecken und Feldgehölzen. Außerdem werde die
Regelung zu Eingriffen in
Schutzgebiete verbessert. Für
jedes durch Baumaßnahmen
wegfallende Stück Naturland
müsse eine , "naturale Kompensation" geleistet werden.
"Ein bloßer Ablasshandel mit
Geldzahlungen" sei nicht
möglich, so der Minister. Kritik kam vom Bauernverband und dem Deutschen Industrie- und Handelstag. Die Landwirte
kritisieren, dass Ausgleichzahlungen an Bauern für Leistungen im Naturschutz
künftig von der Kassenlage der Bundesländer abhingen. Das Gesetz sieht vor, dass
die Länder die Höhe des Finanzausgleichs für Nutzungsbeschränkungen in der
Landwirtschaft selbst festlegen. Der DIHT befürchtet eine Schwächung des
Standorts Deutschland. Im Wettbewerb um neue Industrieansiedlungen werde man ins
Hintertreffen geraten, da größere Flächen für neue Indußtriestandorte oft nicht mehr zu erschließen selen.