Bundesregierung setzt neue Standards im Naturschutz - Kabinett billigt Novelle

Berlin verbietet per Gesetz den Kahlschlag von Wäldern

WR Nachrichtendienste

Berlin.Deutschlands Landwirte müssen sich auf strengere Auflagen bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen einstellen

Das Kabinett stimmte in Berlin dem Entwurf von Bundesumweltminister jürgen Trettin (Grüne) zur Reform des Bundesnaturschutzgesetzes zu. Damit sei der Weg frei für eone "grundlegende Neuorientierung" im Naturschutz.Die novelle soll unter anderem die Erhaltung wertvoller Biotope erleichtern. Die Länder werden aufgefordert, mindestens zehn Prozent ihrer Fläche als Teil eines bundesweiten Biotopsystems zu bewahren. Naturschutzverbände erhalten erstmals das Recht der Vereinsklage gegen Planfeststellungen durch Bundesbehörden.
Naturschutz werde künftig nicht mehr in Reservaten, sondern in der gesamten Landschaft stattfinden, so Trittin. Kernpunkte der Reform seien ferner das Verbot von Kahlschlägen in Wäldern sowie der Erhalt von Hecken und Feldgehölzen. Außerdem werde die Regelung zu Eingriffen in Schutzgebiete verbessert. Für jedes durch Baumaßnahmen wegfallende Stück Naturland müsse eine , "naturale Kompensation" geleistet werden. "Ein bloßer Ablasshandel mit Geldzahlungen" sei nicht möglich, so der Minister. Kritik kam vom Bauernverband und dem Deutschen Industrie- und Handelstag. Die Landwirte kritisieren, dass Ausgleichzahlungen an Bauern für Leistungen im Naturschutz künftig von der Kassenlage der Bundesländer abhingen. Das Gesetz sieht vor, dass die Länder die Höhe des Finanzausgleichs für Nutzungsbeschränkungen in der Landwirtschaft selbst festlegen. Der DIHT befürchtet eine Schwächung des Standorts Deutschland. Im Wettbewerb um neue Industrieansiedlungen werde man ins Hintertreffen geraten, da größere Flächen für neue Indußtriestandorte oft nicht mehr zu erschließen selen.


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